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MARDER HOLZFALLE

MARDER HOLZFALLE

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Maße: B: 110cm x T: 14cm x H: 20cm

8 kg

VE: 1 Stück

Bitte beachten Sie beim Einsatz einer Marderfalle, dass es sich beim Steinmarder um jagdbares Wild handelt und er deshalb unter das Jagdgesetz des jeweiligen Landes (Deutschland, Österreich, Schweiz) fällt. In Deutschland müssen sie sich an das jeweilige Landesjagdgesetz halten, dass im entsprechenden Bundesland gilt. Neben Beachtung der jeweiligen Schonzeiten, müssen Sie sich informieren, ob ein Jagd- oder Fallenschein erforderlich ist oder zusätzlich noch eine behördliche Genehmigung. Sie finden die entsprechenden Informationen z.B. in der TRNS 2. Auflage Seite 135. Kunden aus NRW beachten bitte abweichend zu den Angaben in der TRNS die Neuerungen durch die Einführung des ökologischen Jagdgesetzes ab 28.05.2015.

 

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Artikel
240-000066
-aus Holz -mit zwei Eingängen -einfache Handhabung -zum Fang von Mardern oder Tieren in ähnlicher Größe
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Anwendung Gegen zum Fang von Mardern oder Tieren in ähnlicher Größe

Verfügbare Sicherheitsdatenblätter, Etiketten und Etiketten. Die Produkthinweise werden in diesem Abschnitt angezeigt.