Maße: L: 120cm x B: 19cm x H: 24cm
VE: 1 Stück
Bitte beachten Sie beim Einsatz einer Marderfalle, dass es sich beim Steinmarder um jagdbares Wild handelt und er deshalb unter das Jagdgesetz des jeweiligen Landes (Deutschland, Österreich, Schweiz) fällt. In Deutschland müssen sie sich an das jeweilige Landesjagdgesetz halten, dass im entsprechenden Bundesland gilt. Neben Beachtung der jeweiligen Schonzeiten, müssen Sie sich informieren, ob ein Jagd- oder Fallenschein erforderlich ist oder zusätzlich noch eine behördliche Genehmigung. Sie finden die entsprechenden Informationen z.B. in der TRNS 2. Auflage Seite 135. Kunden aus NRW beachten bitte abweichend zu den Angaben in der TRNS die Neuerungen durch die Einführung des ökologischen Jagdgesetzes ab 28.05.2015.
120 cm lange Marderfalle aus Siebdruckplatten (extrem wetterfestes Holz bekannt aus dem Anhängerbau). Die Kastenfalle wird per Wippbrett ausgelöst. Das Tier muss keinen Köder aufnehmen, die Falle löst sofort aus sobald ein Tier auf das Wippbrett tritt. Damit sich das Tier nicht befreien kann, müssen die Türsicherungen auf den Türen liegen. Dies ist besonders wichtig, damit das Tier eine freie Durchsicht hat. Die obere Beköderungstür muss verriegelt und die vergitterte Sicht-Öffnung auf der Oberseite abgedeckt sein, damit das gefangene Tier nicht die Freiheit vor Augen hat und gegen das Gitter beißt und sich dabei verletzt.
Im Lieferumfang enthalten sind:
Anwendung Gegen | zum Fang von Mardern oder Tieren in ähnlicher Größe |
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Verfügbare Sicherheitsdatenblätter, Etiketten und Etiketten. Die Produkthinweise werden in diesem Abschnitt angezeigt.